Praxistips-Gründung eines Vereins

Erstellt von tom.hansing@anstiftung.de, Zuletzt bearbeitet am 03.11.17, 13:42

Beschreibung

Der eingetragene Verein, e.V. Die folgenden praktischen Anleitungen und Überlegungen beziehen sich auf den Regelfall der Gründung eines Vereins, als im Sinne Artikel 9 des Grundgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches „auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, unabhängig vom Wechsel der Mitglieder zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung“ -mit überwiegend ideeller Ziel- und Zwecksetzung, -der in das Vereinsregister eingetragen werden soll -damit als e.V. und juristische Körperschaft volle Rechtsfähigkeit erlangt
-und schließlich auch auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit abzielt