Die 3-Drittel-Regelung

Erstellt von , Zuletzt bearbeitet am 01.12.16, 13:54 Uhr

Aus der Honigfabrik zum Umgang zu den verschiedenen Nutzungsinteressen an Raum und Werkzeugen. Wer wie häufig und wann die Werkstatt nutzt, wird hier in den einzelnen Nutzergruppen untereinander abgestimmt. Grundsätzlich gilt aber für alle Werkstätten die Drei-Drittel-Regelung: 1. Drittel: Eigenarbeit Jeder/jedem NutzerInn steht ein Drittel der Zeit für Eigenarbeiten zur Verfügung. In dieser Zeit kann sie/er an eigenen Produktionen arbeiten. 2. Drittel: Auftragsarbeiten Hier besteht die Möglichkeit Auftragsarbeiten zu machen. Das können auf Anfrage gefertigte Produkte oder Reparaturen sein, aber auch kostenpflichtige Workshops. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Gewerbeschein. 3. Drittel: offene Werkstatt / Projekte der Honigfabrik Das letzte Drittel steht allen Menschen zur Verfügung, die selbst Handwerklich tätig werden wollen. Das sind zum einen die Besucher der offenen Werkstatt. Da rüber hinaus kann die Honigfabrik selbst in dieser Zeit Workshops und Kurse durchführen, auch mit ProjektleiterInnen, die nicht zur Nutzergruppe gehören.

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